Der Bausparvertrag als Kapitalanlage

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Bausparvertrag als Kapitalanlage

Bausparvertrag als Kapitalanlage

Wenn man sparen möchte, gibt es zahlreiche Möglichkeiten Geld anzusammeln. In der Regel wählt man etwas, was möglichst wenig Risiko mit sich bringt und dabei möglichst hohe Zinsen. Dabei ist natürlich klar, dass diese beiden Ziele sich meist nicht so gut decken und man bei vielen Geldanlagen mit eher schlechten Zinsen leben muss. Außer man legt sich als Kunde auch eine lange Laufzeit fest. Die Alternative zu einem Tagesgeldkonto und einem Sparkonto, das auf eine bestimmte Zeit angelegt wurde, ist der Bausparvertrag.

In den letzten Jahren kam der Bausparvertrag ziemlich aus der Mode und wurde vom modernen und beliebten Tagesgeldkonto abgelöst. Der Grund dafür ist die Flexibilität. Der Bausparvertrag wird in der Regel eröffnet mit einem Kontostand von 0 Euro und dann monatlich “gefüttert”. Wieviel man monatlich einbezahlen möchte, bleibt jedem selbst überlassen. Die große Möglichkeit hierbei ist, dass viele Arbeitgeber sich bereit erklären, hier einen monatlichen Betrag zu übernehmen. Die sogenannten vermögenswirksamen Leistungen werden vom Arbeitgeber direkt in den Bausparvertrag eingezahlt und sind im Prinzip staatliche Förderungen. Der Arbeitgeber ist also verpflichtet diesem Wunsch nachzukommen, wenn den Bausparer und Arbeitnehmern ihn darum bittet. Beim Abschluss des Bausparvertrages wird eine Summe festgelegt, die den Höchstbetrag der Sparsumme definiert. Diese Höchstsumme muss allerdings nicht erreicht werden. Oftmals genügt es den Bausparkassen bereits, wenn man 50 % oder sogar weniger der Sparsumme erreicht hat. Eine Auszahlung ist fast jederzeit möglich und bedarf lediglich einer schriftlichen Kündigung. Zu beachte ist allerdings, dass man bei einer vorzeitigen Kündigung als Kunde nicht das Recht auf den vollen verzinsten Sparbetrag hat. Immer wird eine Gebühr dafür von der Bausparkasse erhoben, die durchschnittlich bei 5 % liegt. Die gehen verloren und ab einem hohen Sparbetrag muss natürlich kalkuliert werden, ob sich das lohnt.

Ein Bausparvertrag dient in der Regel eher nicht zur Erfüllung eines Bauvorhabens durch Privatpersonen. Dafür wurde er zwar ursprünglich mal ins Leben gerufen, aber normalerweise kann man nach dem Sparen mit dem Geld machen was man möchte – Allerdings eben nicht immer. Vereinzelt gibt es Banken bzw. Bausparkassen, die explizit Wert darauf legen, dass mit dem Geld auch eine Anschaffung gemacht wird, die dem Wohnen oder Bauen dient und damit nicht beispielsweise ein Auto gekauft werden kann. Darüber sollte man sich vorab ausreichend informieren.

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