Der Selbstbehalt in der PKV und wann er sich lohnt

| Private Krankenversicherungen

Vor dem Beitritt in eine Private Krankenversicherung (PKV) muss der Antragsteller auch entscheiden, ob er einen Tarif mit oder ohne Selbstbehalt wählt. Dieser Selbstbehalt bzw. die Selbstbeteiligung bedeutet, dass der Versicherte pro Kalenderjahr einen festen Teil der Krankheitskosten aus der eigenen Tasche bezahlt. Wer sich gegenüber seiner PKV bereit erklärt, einen Teil seiner ambulanten Behandlungskosten eigenhändig zu übernehmen, kann im Gegenzug seine Beiträge erheblich senken, denn die Tarife mit Selbstbeteiligung sind vom Monatsbeitrag her erheblich günstiger als vergleichbare Tarife ohne einen Selbstbehalt. So kann beispielsweise ein Beitrag von 300 Euro monatlich von einem jungen Versicherten auf etwa 250 Euro gesenkt werden, wenn ein Selbstbehalt von etwa 250 Euro vereinbart wird. Das sind übers Jahr verteilt immerhin 600 Euro Ersparnis. Und selbst wenn die 250 Euro Selbstbeteiligung in vollem Umfang in Anspruch genommen werden müssen, hätte in diesem Fall der Versicherte noch 350 Euro gespart.

Allerdings sind hier die Tarife von PKV zu PKV unterschiedlich. Außerdem gibt es unterschiedliche Formen der Selbstbeteiligung.

Einen Überblick verschafft man sich schnell, mit der Suche nach Versicherungsvergleich Private bei einer beliebigen Suchmaschine. Da gibt es die kompakte Selbstbeteiligung, bei welcher der Selbstbehalt für alle Leistungsbereiche (Ambulant/Stationär/Zahn) greift, oder die Selbstbeteiligung in Teilbereichen, dass heißt, die Selbstbeteiligung greift z.B. nur für den ambulanten Bereich, während Krankenhausaufenthalte oder Zahnbehandlungen davon befreit sind, sowie den prozentualen Selbstbehalt (Quoten-Selbstbeteiligung), bei dem sich der Versicherte an den Behandlungskosten nur zu einem gewissen Prozentsatz (z.B. 10% oder 20 %) und nur bis zu einer festgelegten Höchstgrenze beteiligt. Die Selbstbeteiligung bei der Privaten Krankenversicherung gilt immer pro Kalenderjahr. Eine Selbstbeteiligung lohnt sich immer dann, wenn ein Versicherter selten krank ist oder wenn er sich nur für besonders schlimme Fälle, wie z.B. für teure Aufenthalte im Krankenhaus und für hohe Zahnersatzkosten absichern möchte. Die Selbstbeteiligung sollte aber nicht zu hoch sein, damit sich die anfängliche Kostenersparnis nicht ins Gegenteil wandelt, wenn der Versicherte innerhalb eines Jahres des Öfteren eine Behandlung in Anspruch nehmen muss. Angestellte müssen berücksichtigen, dass der Arbeitgeber sich zwar an den Beiträgen beteiligt, nicht aber am Selbstbehalt. In jedem Fall ist eine umfangreiche Information vor Abschluss der Versicherung notwendig.

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